Aktenzeichen 10 CE 21.610

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RCN2XMJZZ5NEPV6WA5

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VGH München: Entscheidung vom 30.03.2021

Verwaltungsgerichte, Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, Familiäre Lebensgemeinschaft, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Streitwertfestsetzung, Sorgerechtsentscheidungen, Kindesmutter, Grenzübertrittsbescheinigung, Kostenentscheidung, Abschiebungsschutz, Einstweiliger Rechtsschutz, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Antragsgegner, Anerkennung der Vaterschaft, Bundsverwaltungsgericht, Asylverfahren, Sorgerechtserklärung, Abänderung des Beschlusses, Beschwerdeerwiderung, Antragstellers

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