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Iran, jahrelange Inhaftierung in den achtziger Jahren, politische Verfolgung als angeblicher Monarchist und wegen Verdachts auf Teilnahme an Putsch, kein Erlöschen des internationalen Schutzes, Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter von 1994, Ungereimtheiten und Widersprüche, kein zweifelsfreies und in sich stimmiges Vorbringen, unglaubhaftes gesteigertes Vorbringen, zweimalige Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses, mindestens viermalige Reisen in den Iran, keine Probleme und Repressionen trotz Grenzkontrollen, keine Probleme mit iranischen Stellen im Iran, kein Verfolgungsinteresse des iranischen Staates aufgrund der Vorkommnisse vor über 30 Jahren, moralischer Zwang für Reisen aus familiären Gründen aufgrund sittlicher Verpflichtungen nicht glaubhaft, nicht nur kurzzeitige Reisen und Aufenthalte, Wegfall des Verfolgungsgrundes, Sicherung des Existenzminimums, Gewährleistung der Gesundheitsversorgung im Iran, keine andere Beurteilung durch COVID-19-Pandemie
Meta
12.09.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 12.09.2022, Az. W 8 K 22.30325 (REWIS RS 2022, 5505)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 5505
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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