Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.12.2017, Az. X ZR 21/16

X. Zivilsenat | REWIS RS 2017, 357

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[X.]:[X.]:BGH:2017:191217UXZR21.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
IM NAMEN [X.]S VOLKES
URTEIL
X ZR
21/16
Verkündet am:
19. Dezember
2017
Anderer
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Ges[X.]häftsstelle
in der Patentni[X.]htigkeitssa[X.]he

-
2
-
Der X.
Zivilsenat des [X.] hat auf die mündli[X.]he Verhandlung vom 7.
November
2017 dur[X.]h den Vorsitzenden Ri[X.]hter Prof. Dr.
Meier-Be[X.]k, die Ri[X.]hter
Gröning, Dr.
Grabinski
und
Dr.
Ba[X.]her
sowie
die Ri[X.]hterin
Dr.
Kober-Dehm
für
Re[X.]ht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 2.
Senats ([X.]) des Bundespatentgeri[X.]hts vom 3.
Dezember 2015 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Re[X.]htsstreits.
Von Re[X.]hts wegen
Tatbestand:
Die Beklagte ist Inhaberin des am 13.
November 1997
-
unter Inan-spru[X.]hnahme der Priorität
einer deuts[X.]hen
Patentanmeldung vom 25.
Novem-ber 1996
-
angemeldeten und mit Wirkung für die [X.] erteilten [X.] Patents 844
678
(Streitpatents).
Patentanspru[X.]h
1, auf den die weiteren Patentansprü[X.]he
2 bis 8
unmit-telbar oder mittelbar rü[X.]kbezogen sind, hat in der [X.] folgenden Wortlaut:
"Monolithis[X.]her Viels[X.]hi[X.]htaktor
(1) aus einem gesinterten Stapel (2) dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelagerten metallis[X.]hen lnnen-1
2
-
3
-
elektroden (3), die we[X.]hselseitig aus dem Stapel (2) herausführen und über [X.] elektris[X.]h parallel ges[X.]haltet sind, wobei die [X.] (2) aus einer aufge-bra[X.]hten Grundmetallisierung (4) bestehen, die mit elektris[X.]hen [X.] (5) bevorzugt über eine Lötung verbunden sind, zwi-s[X.]hen der Grundmetallisierung (4) und den Ans[X.]hlusselementen (5) eine dreidimensional strukturierte, elektris[X.]h leitende Elektrode (6) angeord-net ist, die über partielle Kontaktstellen (7) mit der Grundmetallisierung verbunden ist und zwis[X.]hen den Kontaktstellen (7) dehnbar ausgebildet ist und die Elektrode (6) zwis[X.]hen den Kontaktstellen (7) von der Grundmetallisierung (4) abhebt, und die Elektrode (6) an den Kontakt-stellen (7) dur[X.]h Löten, Kleben mit Leitkleber oder S[X.]hweißen, z.B. [X.] mit der Grundmetallisierung (4) verbunden ist."
Die Klägerinnen haben
geltend gema[X.]ht, der Gegenstand des [X.] sei ni[X.]ht neu und beruhe ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit. Die [X.] hat das Streitpatent wie erteilt und in der Fassung von vier
Hilfsanträgen verteidigt. Das Patentgeri[X.]ht hat das Streitpatent
für ni[X.]htig erklärt. Mit ihrer Be-rufung verteidigt die Beklagte das Streitpatent im Hauptantrag weiterhin in der erteilten Fassung
sowie mit den erstinstanzli[X.]h gestellten
Hilfsanträgen. Die Klägerinnen treten
dem Re[X.]htsmittel entgegen.
Ents[X.]heidungsgründe:
Die Berufung der Beklagten ist zulässig und hat au[X.]h in der Sa[X.]he [X.].
I.
Das Streitpatent betrifft einen monolithis[X.]hen
Viels[X.]hi[X.]htaktor.
1.
In der Bes[X.]hreibung wird erläutert, dass monolithis[X.]he [X.] bekannt seien, die einen gesinterten Stapel dünner Folien aus Piezoke-ramik (z.B. [X.]) mit eingelagerten metallis[X.]hen [X.] aufwiesen. Die
[X.] seien we[X.]hselseitig aus dem Stapel herausge-führt und über [X.] elektris[X.]h parallel ges[X.]haltet. Auf den Kontakt-seiten des Stapels sei hierzu eine Grundmetallisierung aufgebra[X.]ht, die mit den 3
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4
-
einzelnen [X.] verbunden sei
und dur[X.]h flä[X.]higes oder partielles Überde[X.]ken mit Lot verstärkt werde, um beim Betrieb des Aktors auftretende hohe Ströme tragen zu können und das [X.] von elektris[X.]hen Zuleitungen zu ermögli[X.]hen
(Abs. 2).
Lege man eine elektris[X.]he [X.]annung an die [X.] an, dehnten si[X.]h die Piezofolien in Feldri[X.]htung aus. Dur[X.]h die me[X.]hanis[X.]he Seriens[X.]haltung der einzelnen Piezofolien werde die Nenndeh-nung der gesamten Piezokeramik s[X.]hon bei niedrigen elektris[X.]hen [X.]annungen errei[X.]ht (Abs. 3).
Piezokeramik sei von Natur aus spröde und habe nur eine geringe Zug-festigkeit. Diese werde bei [X.] dur[X.]h die laminare Anordnung der [X.] und die beim
Polarisieren auftretende Anisotropie der [X.] weiter reduziert. Die maximal zulässige Zugspannung werde oftmals be-reits beim Polarisieren übers[X.]hritten, so dass unweigerli[X.]h Rissbildung auftrete (Abs. 5).
Es gebe jedo[X.]h keinen Hinweis darauf, dass diese Art von Rissbildung unter normalen Betriebsbedingungen zum Ausfall der Aktoren führe (Abs. 6). Das [X.] innerhalb der Keramik könne zudem dur[X.]h Korngröße, Korngrenzenzusammensetzung und Porosität gut beeinflusst werden. Unter günstig eingestellten Bedingungen liefen Risse ni[X.]ht transkristallin und würden s[X.]hnell von Energiesenken an Korngrenzen und [X.] gestoppt. Bereits na[X.]h [X.]a. 1.000 Belastungszyklen sei das [X.] weitgehend abges[X.]hlossen und nehme au[X.]h na[X.]h langen Betriebszeiten (109
Zyklen) nur no[X.]h geringfügig zu.
Kritis[X.]h könnten Risse jedo[X.]h bei hohen Belastungen der [X.] werden, wenn diese
in der Keramik die Grundmetallisierung und die auf-gebra[X.]hte Lots[X.]hi[X.]ht dur[X.]htrennten. Dadur[X.]h könnten si[X.]h einzelne Piezofolien abtrennen oder es könne an der Risskante zu [X.]annungsübers[X.]hlägen kom-men, die zu einer Zerstörung des [X.] führten, da der gesamte an dieser Stelle fließende Betriebsstrom abgetrennt werde (Abs.
8).
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8
-
5
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2.
Vor diesem Hintergrund liegt dem Streitpatent

entspre[X.]hend der dort gewählten Formulierung -
das te[X.]hnis[X.]he Problem zugrunde, einen monoli-this[X.]hen Viels[X.]hi[X.]htaktor
derart zu verbessern, dass au[X.]h bei hohen dynami-s[X.]hen Belastungen keine Zerstörung eintritt (vgl. Abs. 11).
3.
Das soll na[X.]h der Lehre aus Patentanspru[X.]h
1
dur[X.]h folgende [X.] errei[X.]ht werden:

1.
Monolithis[X.]her Viels[X.]hi[X.]htaktor
(1)
aus einem gesinterten Stapel (2) dünner Folien aus Piezokeramik.
2.
Metallis[X.]he [X.] (3)

a.
sind in dem Stapel dünner Folien aus Piezokeramik eingelagert,
b.
führen we[X.]hselseitig aus dem Stapel (2) heraus
und
[X.].
sind über [X.] elektris[X.]h parallel ges[X.]haltet.
3.
Die [X.] bestehen auf den Kontaktseiten des Stapels (2) aus einer aufgebra[X.]hten Grundmetallisierung (4).

a.
Die Grundmetallisierung (4) ist mit elektris[X.]hen Ans[X.]hluss-elementen (5) bevorzugt über eine Lötung verbunden.
4.
Eine dreidimensional strukturierte, elektris[X.]h leitende Elektrode (6)
a.
ist zwis[X.]hen der Grundmetallisierung (4) und den [X.] (5) angeordnet,
b.
ist über partielle Kontaktstellen (7) mit der Grundmetallisierung verbunden,
[X.].
ist zwis[X.]hen den Kontaktstellen (7) dehnbar ausgebildet,
d.
hebt zwis[X.]hen den Kontaktstellen (7) von der Grundmetallisie-rung ab und
9
10
-
6
-
e.
ist an den Kontaktstellen (7) dur[X.]h Löten, Kleben
mit Leitkleber oder S[X.]hweißen, z.B. Lasers[X.]hweißen mit der Grundmetallisie-rung (4) verbunden.

4.
Die na[X.]hfolgend wiedergegebenen Figuren der Streitpatents[X.]hrift zeigen
den Stand der Te[X.]hnik (Figuren
1 und 2) sowie
mehrere erfindungsge-mäße Ausführungsbeispiele
(Figuren
3 bis 5):

5.
Hinsi[X.]htli[X.]h des Verständnisses
der
Lehre aus Patentanspru[X.]h 1 sind folgende Erläuterungen veranlasst:
a)
Na[X.]h Merkmal 3 bestehen die [X.] auf den Kontaktsei-ten des Stapels aus einer aufgebra[X.]hten Grundmetallisierung, die mit den elektris[X.]hen Ans[X.]hlusselementen bevorzugt über eine Lötung verbunden ist. 11
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13
-
7
-
Wie
der Fa[X.]hmann, der vom Patentgeri[X.]ht zutreffend als berufserfahrener Dip-lom-Ingenieur der Fa[X.]hri[X.]htung Elektrote[X.]hnik
oder als Diplom-Physiker mit guten Kenntnissen auf dem
Gebiet der Werkstoff-
bzw. Festkörperkunde und Erfahrung im Berei[X.]h piezoelektris[X.]her Bauelemente bestimmt worden ist, der Bes[X.]hreibung entnimmt, wird oftmals bereits beim Polarisieren die
zulässige Zugspannung übers[X.]hritten, so dass es zur Bildung von Rissen kommen kann. Wennglei[X.]h
diese Rissbildung unter normalen Betriebsbedingungen ni[X.]ht zum Ausfall der Aktoren führt, können si[X.]h die Risse in der Keramik bei hohen dy-namis[X.]hen Belastungen der [X.] in der Grundmetallisierung fort-setzen und diese
dur[X.]htrennen, so dass der
Betriebsstrom unterbro[X.]hen wird
(Abs. 8). Um derartige Unterbre[X.]hungen des [X.] zu vermeiden, ist erfindungsgemäß eine
dreidimensional strukturierte
Elektrode vorgesehen, die
mit der Grundmetallisierung nur über partielle Kontaktstellen verbunden ist, so dass si[X.]h die Risse in dieser
ni[X.]ht
in die zusätzli[X.]he dreidimensionale Elektrode
fortsetzen können, sondern ledigli[X.]h zu einer Umlenkung der [X.] über die dreidimensionale Elektrode und
damit
ni[X.]ht zu einer Stromunterbre-[X.]hung
führen (Abs.
13). Die
dreidimensionale Elektrode hat
damit erfindungs-gemäß eine [X.] für den Fall der Bildung von [X.]annungsrissen
in der Grundmetallisierung, die sonst zu
[X.] führen würden. Das setzt erfindungsgemäß voraus, dass
die Grundmetallisierung jedenfalls vor der Polarisierung und Inbetriebnahme dur[X.]hgehend ausgebildet ist
und für die Parallels[X.]haltung aller [X.] einer Seite sorgt
(Merkmal
2[X.]).
b)
Merkmal 4 sieht vor, dass die zwis[X.]hen der Grundmetallisierung und den Ans[X.]hlusselementen angeordnete elektris[X.]h leitende Elektrode
dreidimen-sional strukturiert ist. Entgegen der Ansi[X.]ht des Patentgeri[X.]hts
ist damit ni[X.]ht ledigli[X.]h eine beliebige räumli[X.]he Ausdehnung der Elektrode gemeint. Zwar kann in einem Anspru[X.]hsmerkmal ledigli[X.]h eine Selbstverständli[X.]hkeit ausge-drü[X.]kt sein, so wie dies hier bei der Eigens[X.]haft "elektris[X.]h"
bezogen auf die Elektrode der Fall ist. Hinsi[X.]htli[X.]h der glei[X.]hfalls auf die Elektrode bezogenen Eigens[X.]haft "dreidimensional strukturiert"
ist jedo[X.]h
zu berü[X.]ksi[X.]htigen, dass 14
-
8
-
die erfindungsgemäße
Lehre darauf abzielt, dass es au[X.]h
bei hohen dynami-s[X.]hen Belastungen ni[X.]ht zu einer Zerstörung des [X.] infolge von [X.] kommt (vgl. Abs.
8 und 11). Eine dreidimensionale Strukturierung setzt deshalb eine gewisse Ausdehnung der Elektrode na[X.]h Länge, Breite und Höhe voraus, die es erlaubt, eine Mehrzahl von Kontaktstel-len mit der Grundmetallisierung (Merkmal
4b) auszubilden und glei[X.]hzeitig zwi-s[X.]hen diesen Kontaktstellen von der Grundmetallisierung abzuheben (Merk-mal
4d).
Mit diesem Verständnis steht es in Einklang, dass die in den [X.] offenbarten Elektroden über eine derartige dreidimensionale Struktur verfügen, wie dies bei den in den Figuren
3 bis 5 gezeigten Elektroden der Fall ist und wie die Draufsi[X.]hten auf die Elektroden in den Figuren 6 und 7 zeigen, wenn die wellenförmig ausgebildete Metallfolie der Figuren
3 und 6 und bei den Figuren
4 und 5 ni[X.]ht der einzelne Draht, sondern das gesamte [X.] oder der
Metalls[X.]haum als Ganzes in den Bli[X.]k genommen werden.
II.
Das Patentgeri[X.]ht hat zur Begründung
seiner Ents[X.]heidung im [X.] ausgeführt:
Der Gegenstand von Patentanspru[X.]h
1 in der erteilten Fassung sei ni[X.]ht patentfähig, weil er auf
keiner erfinderis[X.]hen Tätigkeit beruhe.
Die [X.] Patentanmeldung 479 328, aus der die na[X.]hfolgend wiedergegebenen Figuren 2A, [X.] und 8 stammen,

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9
-

offenbare einen monolithis[X.]hen Viels[X.]hi[X.]htaktor
entspre[X.]hend den Merkma-len
1 bis 3a. Zwis[X.]hen der
Grundmetallisierung (4a, 4b) und den [X.] sei eine dreidimensional strukturierte, elektris[X.]h leitende Elektrode
in Gestalt von Leitungsdrähten (lead wire
8) angeordnet, die über partielle Kon-taktstellen mit der Grundmetallisierung (4a, 4b) verbunden und zwis[X.]hen den Kontaktstellen dehnbar ausgebildet
sei, wie si[X.]h aus der bogenartigen Form der Leitdrähte ergebe. Daraus folge au[X.]h, dass die Elektrode (8) zwis[X.]hen den Kontaktstellen abhebe.
Ni[X.]ht offenbart sei das Merkmal 4e, da in der Entgegenhaltung ni[X.]ht er-läutert werde, wie die Elektrode (8) an den Kontaktstellen mit der Grundmetalli-sierung verbunden sei. Dieser Unters[X.]hied beruhe aber ni[X.]ht auf einer erfinde-ris[X.]hen Tätigkeit, da es eine übli[X.]he und damit vom Fa[X.]hwissen des [X.] umfasste Methode sei, einen Draht, wie er in der Figur [X.] der [X.] werde, elektris[X.]h leitend dur[X.]h [X.], Ans[X.]hweißen oder mit Leitkleber zu befestigen.
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10
-
Die in Figur 2 der [X.] dargestellte Situation unters[X.]heide si[X.]h ni[X.]ht we-sentli[X.]h von der im Streitpatent bes[X.]hriebenen. In der [X.] sei eine mehrteilige Grundmetallisierung (4a, 4b) offenbart, die dur[X.]h absi[X.]htli[X.]h angebra[X.]hte S[X.]hlitze (7) im [X.] unterbro[X.]hen sei. Diese S[X.]hlitze stellten absi[X.]ht-li[X.]h angebra[X.]hte Risse dar, wel[X.]he die weitere Rissbildung verhindern und dur[X.]h den Draht (8) als Elektrode überbrü[X.]kt werden sollten. Na[X.]h dem Streit-patent träten die Risse bereits bei der Polarisierung des
monolithis[X.]hen Viel-s[X.]hi[X.]htaktors auf. In dem der Polarisierung folgenden normalen Betrieb sei die Grundmetallisierung somit in beiden Fällen bereits dur[X.]h Risse
unterbro[X.]hen und bestehe aus mehreren Teilen.
III.
Die
Begründung des Patentgeri[X.]hts hält
den Angriffen der Berufung ni[X.]ht stand.

Der Fa[X.]hmann entnahm der [X.]
einen
monolithis[X.]hen
Viels[X.]hi[X.]htaktor
aus einem gesinterten Stapel dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelager-ten metallis[X.]hen [X.] (internal ele[X.]trodes
3a, 3b), die we[X.]hselseitig aus dem Stapel herausführen, und [X.] (external ele[X.]trodes 4a, 4b), die
auf den Kontaktseiten des Stapels aus einer aufgebra[X.]hten [X.] bestehen ([X.], [X.]. 3, [X.] 39 ff.; Figuren 2A und [X.]).
Auf den zwei Seitenflä[X.]hen der [X.], an denen die [X.] freiliegen, sind Leitungsdrähte (lead wire 8)
befestigt, die der elektris[X.]hen Verbindung die-nen ([X.]. 4, [X.] 2 ff.) und über partielle Kontaktstellen mit der Grundmetallisie-rung verbunden sind. Zwis[X.]hen den Kontaktstellen sind die Leitungsdrähte
(lead wire 8)
dehnbar ausgebildet, wie si[X.]h aus deren
bogenartiger
Form ergibt. Zudem sind diese
zwis[X.]hen den Kontaktstellen von der Grundmetallisierung (external ele[X.]trodes 4a, 4b)
abgehoben.
Die [X.] offenbart einen Aktor des S[X.]hlitztyps
("slit type a[X.]tuator"), bei dem die Grundmetallisierung werkseitig dur[X.]h S[X.]hlitze (slits 7

7d) unterbro-[X.]hen ist. Die S[X.]hlitze ermögli[X.]hen es den voneinander getrennten Teilen der Grundmetallisierung, [X.]annungen, die bei Betätigung des Aktors infolge von 20
21
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Ausdehnungen entstehen, besser
zu verteilen und zu entspannen (vgl. [X.], [X.].
3, [X.] 16 ff.). Da die Teile der Grundmetallisierung infolge der S[X.]hlitze ni[X.]ht miteinander verbunden sind, wird
der Strom bereits bei der ersten Inbetrieb-nahme über die Leitungsdrähte (lead wire 8)
geführt. Diesen kommt
damit ni[X.]ht nur eine [X.] für
den Fall zu, dass si[X.]h während der Polarisierung oder des Betriebs des Aktors
ein dur[X.]hgehender Riss in der Grundmetallisie-rung bildet.
Folgli[X.]h sind die
[X.] bei der Polarisierung und Inbe-triebnahme des in [X.] offenbarten Aktors au[X.]h ni[X.]ht über
die Grundmetallisie-rung als Außenelektrode parallel ges[X.]haltet
(Merkmal
2[X.]), sondern über die Grundmetallisierung und die diese verbindenden Leitungsdrähte. S[X.]hließli[X.]h fehlt es an der erfindungsgemäßen dreidimensionalen Struktur der Leitungs-drähte (lead wire 8), da diese, wie ausgeführt, ni[X.]ht als im Sinne des Merk-mals
4 dreidimensional strukturiert angesehen werden können. Die [X.] offenbart damit jedenfalls ni[X.]ht die Merkmale 3, 2[X.] und 4 der Lehre aus Patentan-spru[X.]h
1.
IV.
Das Urteil des Patentgeri[X.]hts
stellt si[X.]h
au[X.]h ni[X.]ht aus anderen Gründen als
zutreffend
dar.
Die Klägerinnen haben si[X.]h zur weiteren Begründung ihres Vorbringens
neben ihrem erstinstanzli[X.]hen Vorbringen im Wesentli[X.]hen auf die Ausführun-gen des
Patentgeri[X.]hts
in seinem Hinweis na[X.]h
§ 81 Abs. 2 [X.] vom 5. Okto-ber 2015 berufen, soweit darin behandelter Stand der Te[X.]hnik als erfolgver-spre[X.]hend angesehen worden ist. Au[X.]h daraus
ergibt si[X.]h jedo[X.]h
ni[X.]ht, dass der
Gegenstand
aus
Patentanspru[X.]h 1 ni[X.]ht neu ist oder ihm keine erfinderi-s[X.]he
Tätigkeit zugrunde liegt.
1.
Der Gegenstand des Streitpatents ist au[X.]h gegenüber diesen weite-ren Entgegenhaltungen neu.
a)
Die
japanis[X.]he
Offenlegungss[X.]hrift Hei
8-236 828 ([X.]) befasst si[X.]h mit dem Problem, mehrs[X.]hi[X.]htige piezoelektris[X.]he Elemente so zu gestalten, dass ihre Verformung ni[X.]ht dur[X.]h die [X.] bes[X.]hränkt und 23
24
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-
12
-
die Leitfähigkeit der Elektrode ni[X.]ht bes[X.]hädigt wird
([X.]
[deuts[X.]he Überset-zung], Abs.
4). Es wird ein monolithis[X.]her Viels[X.]hi[X.]htaktor
(1) aus einem gesin-terten Stapel dünner Folien aus Piezokeramik (10) mit eingelagerten metalli-s[X.]hen [X.]
(11, 12) offenbart ([X.], Abs. 20). Die [X.] führen we[X.]hselseitig aus dem Stapel heraus (vgl. Figur 2) und sind über Außen-elektroden
(21, 22) elektris[X.]h parallel ges[X.]haltet, wobei die [X.] (21, 22) auf der Kontaktseite des Stapels (1) aus einer aufgebra[X.]hten Grund-metallisierung bestehen ([X.], Abs. 22), die mit elektris[X.]hen Ans[X.]hlusselementen (5) verbunden ist. Zwis[X.]hen der Grundmetallisierung (21, 22) und den [X.]
(5) ist eine dreidimensional strukturierte, elektris[X.]he leitende Elektrode (3, 33, 34) angeordnet, die in dem
in den Figuren
1,
3,
5 und 7 ge-zeigten Ausführungsbeispiel 1 als gewellte Platte
(3)
([X.], Abs. 29, 39, 45, 54), in den
in Figuren 6 und
8 gezeigten Ausführungsbeispielen
als fla[X.]he Platte
(33) ([X.], Abs. 46, 56) und in dem in Figur 9 gezeigten Ausführungsbeispiel als [X.]
(34) ausgestaltet ist
([X.], Abs. 57
f.). Die gewellten Platten (3) werden dur[X.]h einen Wärmes[X.]hrumpfs[X.]hlau[X.]h (41) als Vorspannmittel auf die [X.]
(21, 22) gepresst ([X.], Abs. 33, 36). Bei den fla[X.]hen Platten (33) wird ein Silikongummis[X.]hlau[X.]h (43) als Vorspannmittel verwendet ([X.], Abs. 46).
Hinsi[X.]htli[X.]h der als [X.] (34) ausgebildeten Elektrode wird ein Vorspannmittel in
der Bes[X.]hreibung des in Figur 9 gezeigten Ausführungs-beispiels ni[X.]ht erwähnt. Es wird ledigli[X.]h ausgeführt, dass das [X.] (34) dem laminierten Körper folgen könne, ohne dessen Ausdehn-
oder Zusammen-ziehbewegungen einzus[X.]hränken, weshalb au[X.]h keine Reibung zwis[X.]hen dem [X.] und den [X.] (21, 22) vorliege
([X.], Abs. 58, vgl. au[X.]h Abs. 18). Der Fa[X.]hmann wird jedo[X.]h, wovon au[X.]h das Patentgeri[X.]ht in seinem Hinweis ausgegangen ist,
im Hinbli[X.]k auf die in Zusammenhang mit den ande-ren Ausführungsbeispielen genannten Vorspannmittel annehmen, dass
au[X.]h hinsi[X.]htli[X.]h des
in Figur 9 gezeigten [X.]s
(34) ein sol[X.]hes [X.] zur Herstellung der Kontaktpunkte zwis[X.]hen
der Elektrode und
den 27
-
13
-
[X.]
(21, 22) verwendet wird. In dieser Annahme wird er si[X.]h dadur[X.]h bestätigt sehen, dass Anspru[X.]h 9 der [X.], der als [X.] elektris[X.]h leitfähige Netzmaterialien vorsieht, auf Anspru[X.]h 1 rü[X.]kbezogen ist, der isolierende Vorspannmittel zum Halten der Auflager-Elektrode mit den [X.]
vors[X.]hreibt. Mithin fehlt es in der [X.] an einer Offenbarung des Merkmals 4e, wona[X.]h die dreidimensional strukturierte Elektrode an den Kontaktstellen dur[X.]h Löten, Kleben, mit Leitkleber oder S[X.]hweißen mit der Grundmetallisierung verbunden ist.
Im Hinbli[X.]k auf die in der [X.] ausdrü[X.]kli[X.]h genannten Vorspannmittel geht derglei[X.]hen
-
entgegen der Ansi[X.]ht der Klägerinnen -
au[X.]h ni[X.]ht aus der Bes[X.]hreibung des in Figur 9 der [X.] gezeigten Ausführungsbeispiels hervor, wenn darin ausgeführt wird, dass viele Kontaktpunkte zwis[X.]hen dem [X.] (34) und den [X.] (21, 22) vorhanden seien und das [X.], wel[X.]hes das [X.] bilde, "mikroskopis[X.]h mit Elastizität an den [X.]"
liege, weshalb eine sehr zuverlässige Leitfähigkeit erzielt werde (Abs. 58).
Der Gegenstand von
Patentanspru[X.]h 1 ist damit gegenüber der [X.] neu.
b)
Die na[X.]hveröffentli[X.]hte
WO 98/20721 ([X.]) offenbart einen monolithi-s[X.]hen Viels[X.]hi[X.]htaktor
(Piezoaktor
1) entspre[X.]hend den Merkmalsgruppen
1 und 2 ([X.], [X.], [X.] 4 ff.; Figuren 1 bis 3). Die [X.] ([X.] 4, 5) sind elektris[X.]h parallel ges[X.]haltet (vgl. [X.], [X.], [X.] 1 ff., Figur 1) und bestehen auf den Kontaktseiten des Stapels aus einer aufgebra[X.]hten Grundmetallisierung ([X.], [X.], [X.] 18 ff.), die mit elektris[X.]hen Ans[X.]hlüssen (6, 7) verbunden ist ([X.], [X.], [X.] 24 ff.). Zwis[X.]hen der Grundmetallisierung und den Ans[X.]hlüssen ist eine dreidimensional strukturierte, elektris[X.]h leitende Elektrode ([X.] 13)
angeordnet ([X.], [X.], [X.] 32 f.), die gegenüber der Grund-metalliserung
einen überstehenden Berei[X.]h (b)
aufweist ([X.], [X.], [X.] 1 ff.).
28
29
30
31
-
14
-
Die [X.] (13) ist dur[X.]h ein Verbindungsmittel, wie etwa einen leitfähigen
Kleber oder eine Lots[X.]hi[X.]ht, über die gesamte Länge der Grund-metallisierung
und damit ni[X.]ht über (ledigli[X.]h) partielle Kontaktstellen mit dieser verbunden ([X.], [X.]. [X.] 35 ff.). Treten während
der Polung oder des Betriebs [X.]annungsrisse
in der Grundmetallisierung auf, können diese in der [X.] (13) "auslaufen"
und dur[X.]h die elektris[X.]h leitende S[X.]hi[X.]ht in dem
über-stehenden Berei[X.]h (b) der [X.] überbrü[X.]kt werden ([X.], [X.], [X.] 10 ff.; [X.], [X.] 1 ff.). Damit ist die [X.] (13) zwar na[X.]h der Polung oder In-betriebnahme
mögli[X.]herweise nur no[X.]h über partielle Kontaktstellen mit der Grundmetallisierung verbunden. Es fehlt aber jedenfalls an einem Abheben der [X.] zwis[X.]hen den Kontaktstellen von der Grundmetallisierung im [X.] von Merkmal 4d der erfindungsgemäßen Lehre. Vielmehr erfolgt die Über-brü[X.]kung von [X.]annungsrissen bei der [X.] über
den überstehenden Berei[X.]h (b) der [X.], vor dem die [X.]annungsrisse "auslaufen", und bleibt damit auf [X.], ohne dass si[X.]h die Elektrode
von der Grundmetallisierung [X.].
An anderer Stelle in der [X.] wird offenbart, dass die Verbindung zwis[X.]hen der Grundmetallisierung (Metallisierungsstreifen) und der [X.] au[X.]h an mehreren
Punkten hergestellt werden könne
([X.], [X.], [X.] 27 ff.).
Wie bereits das Patentgeri[X.]ht in seinem Hinweis ausgeführt hat, ist der [X.] aber au[X.]h inso-weit ni[X.]ht zu entnehmen, dass die [X.] zwis[X.]hen den Kontaktstellen von der Grundmetallisierung abhebt.
[X.])
Der Gegenstand von Patentanspru[X.]h
1 war au[X.]h ni[X.]ht aus dem
Be-ri[X.]ht des Praktikanten H.

K.

zur Herstellung von piezoelektris[X.]hen Viel-
s[X.]hi[X.]htaktoren ([X.])
vorbekannt, so dass dahinstehen kann, ob die in dem Be-ri[X.]ht dargestellten Ergebnisse, wie die Klägerinnen behaupten, in einem der Öffentli[X.]hkeit zugängli[X.]hen Vortrag wiedergegeben worden sind.
Aus Bild 1 der [X.] geht zwar ein monolithis[X.]her Viels[X.]hi[X.]htaktor
entspre-[X.]hend den [X.] und 2 hervor, der au[X.]h über [X.] 32
33
34
-
15
-
verfügt, die auf den Kontaktseiten des Stapels aus einer aufgebra[X.]hten Metalli-sierung bestehen ([X.], Abs. 3.4). Zudem ist die
Metallisierung mit elektris[X.]hen Ans[X.]hlusselementen verbunden ([X.], Bild 1 "+"-
und "-"-Enden). Ni[X.]ht offenbart sind jedo[X.]h im erfindungsgemäßen Sinne dreidimensional strukturierte Elektro-den, die zwis[X.]hen der Metallisierung und den Ans[X.]hlusselementen angeordnet sind. In Bild 10 der [X.], mittlere Darstellung,
werden zwar spinnenbeinartig auf der Metallisierung angeordnete Litzendrähte gezeigt
([X.], Bild 10: "[X.]innenlö-tung"), die an
jeweils
einem Ende in der Mitte zusammengeführt sind, woran si[X.]h das elektris[X.]he Ans[X.]hlusselement ans[X.]hließt. Diese Litzendrähte können aber ni[X.]ht als dreidimensionale Elektroden angesehen werden, da es ihnen an der dafür erforderli[X.]hen Ausdehnung in der Breite fehlt. Die Litzendrähte sind
in ihrer Gesamtheit au[X.]h keinem
Drahtgewirk glei[X.]hzustellen, das eine erfin-dungsgemäße dreidimensional strukturierte Elektrode bilden kann (vgl. Streitpa-tent, Abs. 27, Figur 4, Patentanspru[X.]h 7), da die Litzendrähte der "[X.]innenlö-tung"
zwar an einem Ende (am "[X.]innenkörper") verbunden, ni[X.]ht aber [X.] verwirkt sind
und dadur[X.]h eine dreidimensionale Struktur bilden.
d)
Der Gegenstand von Patentanspru[X.]h 1 wird au[X.]h ni[X.]ht dur[X.]h die
ja-panis[X.]he Offenlegungss[X.]hrift Hei
7-226 541 ([X.]3) vorweggenommen. Die [X.]3 offenbart ein
laminiertes piezoelektris[X.]hes Element
aus einem gesinterten Sta-pel dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelagerten metallis[X.]hen Innen-elektroden
(12) ([X.]3 [deuts[X.]he Übersetzung], Abs. 16, Figur 2). Die Innen-elektroden
(12) führen we[X.]hselseitig aus dem Stapel heraus, wie aus Figur 2 ersi[X.]htli[X.]h ist. Wie si[X.]h etwa aus Figur 1 und der Bes[X.]hreibung der [X.]3 ergibt, werden die [X.]
(12) über konvex geformte elektris[X.]h leitfähige Elemente (16) mit einer
Kupferfolie (15), die in der [X.]3 als "Außenelektrode"
bezei[X.]hnet wird, über deren Vorsprünge (15a) elektris[X.]h verbunden ([X.]3, Abs.
15, Figur 1). Entgegen dem Hinweis des Patentgeri[X.]hts können die konvex geformten elektris[X.]h leitfähigen Elemente ni[X.]ht als Grundmetallisierung oder Außenelektrode im erfindungsgemäßen Sinne angesehen werden, da diese 35
-
16
-
ni[X.]ht unmittelbar miteinander, sondern nur mittelbar über die Kupferfolie (15) und deren Vorsprünge (15a) elektris[X.]h verbunden sind.
e)
Glei[X.]hes gilt für die japanis[X.]he Offenlegungss[X.]hrift Hei
7-283
453 ([X.]4), die ebenfalls ein
laminiertes piezoelektris[X.]hes Element betrifft, bei dem konvex geformte elektris[X.]h leitfähige Elemente (16) die [X.] (12) über eine Kupferfolie (15) mit einem Metallgitter (17), das in der [X.]4 als "Außenelektrode"
bezei[X.]hnet wird, elektris[X.]h verbinden ([X.]4 [deuts[X.]he Über-setzung] Abs. 11, Figur 1).
f)
Der Beitrag von [X.] et al. ("Piezokeramis[X.]he Viels[X.]hi[X.]ht-Aktoren"
in: "Pro[X.]eedings der Werkstoffwo[X.]he '96", [X.] 28.

31.5.1996, Symposium 6 "Werkstoff-
und Verfahrenste[X.]hnik", DGM Informationsgesells[X.]haft, [X.] 1997, 431 ff.; [X.]5) befasst si[X.]h mit
monolithis[X.]hen [X.]
aus ei-nem gesinterten Stapel dünner Folien aus Piezokeramik mit eingelagerten me-tallis[X.]hen [X.] entspre[X.]hend den [X.] bis 3 der [X.] aus Patentanspru[X.]h 1 des Streitpatents (vgl. [X.]5, [X.]31, Abbildung
1), [X.] mit dem Hinweis des Patentgeri[X.]hts davon ausgegangen werden mag, dass das Bestehen der Außenelektrode auf den Kontaktseiten des Stapels aus einer aufgebra[X.]hten Grundmetallisierung dem Fa[X.]hmann dur[X.]h die Abbildung 1 der [X.]5 zumindest nahegelegt wurde. Auf jeden Fall fehlt es jedo[X.]h an der Offen-barung einer zwis[X.]hen der Grundmetallisierung und den in Abbildung 1
der [X.]5 gezeigten Ans[X.]hlusselementen
(Leitungen zu + und -) angeordneten Elektrode, so dass der Gegenstand von Patentanspru[X.]h 1 aus der [X.]5 ni[X.]ht vorbekannt war.
2.
Der Gegenstand des Streitpatents wird dur[X.]h den entgegengehalte-nen Stand der Te[X.]hnik
ni[X.]ht
nahegelegt.
a)
Für den Fa[X.]hmann bestand keine Veranlassung, ausgehend von der [X.] die darin offenbarte dreidimensionale Elektrode an den Kontaktstellen statt 36
37
38
39
-
17
-
dur[X.]h ein Vorspannmittel wie einen Wärmes[X.]hrumpf-
oder Silikongummi-s[X.]hlau[X.]h ([X.], Abs. 33, 36, 46) dur[X.]h Löten, Kleben oder S[X.]hweißen mit der Grundmetallisierung in Verbindung zu bringen. Insoweit ist zunä[X.]hst zu berü[X.]k-si[X.]htigen, dass in der [X.] hinsi[X.]htli[X.]h des Standes der Te[X.]hnik kritisiert wird, dass bei einer Verbindung der [X.] eines mehrs[X.]hi[X.]htigen piezoelektris[X.]hen Elements mit einem Leitungsdraht dur[X.]h Löten eines Punkt-kontakts das Lötmittel dur[X.]h Wärme wegges[X.]hmolzen werden oder dur[X.]h lang-fristige Wärmebelastung oder Ermüdung bre[X.]hen kann, was die elektris[X.]he Leitfähigkeit bes[X.]hädige ([X.], Abs. 3). Bereits dies wird den Fa[X.]hmann, der si[X.]h über eine
Verbesserung der Verbindung zwis[X.]hen der Auflager-Elektrode aus Netzmaterial und den beiden [X.] der [X.] Gedanken ma[X.]ht, eher skeptis[X.]h stimmen, ob eine Verbindung dur[X.]h Löten gegenüber der Verwen-dung von [X.] eine vorteilhafte Alternative ist, jedenfalls aber ni[X.]ht zu einer sol[X.]hen Abänderung motivieren.
Eine Anregung, die Verbindung bei dem in Figur 9 der [X.] gezeigten [X.] dur[X.]h Löten herzustellen, ergab si[X.]h -
entgegen den Ausfüh-rungen des Patentgeri[X.]hts in seinem Hinweis -
au[X.]h ni[X.]ht aus der deuts[X.]hen Offenlegungss[X.]hrift 33 30 538 ([X.]) und der deuts[X.]hen Patents[X.]hrift 34 22 935 ([X.]). Die [X.] betrifft ein piezoelektris[X.]hes Stellglied, bei dem zwis[X.]hen der Grundmetallisierung (Elektrode 14, 15) und den Ans[X.]hlusselementen ([X.] 21, 22) ein [X.] als Elektrode (32, 33) angeordnet ist, wobei das [X.] an Kontaktstellen dur[X.]h Löten oder Kleben mit Leitkle-ber mit der Grundmetallisierung (14, 15) verbunden ist ([X.], [X.] [X.] 30 ff.; [X.]
9, [X.]
10 ff.; Figuren 2, 3). Mit dem Patentgeri[X.]ht ist anzunehmen, dass der Sinn des Drahtnetzes darin liegt, bei dem piezoelektris[X.]hen Stellglied isolierende Berei[X.]he zu überbrü[X.]ken ([X.], [X.], [X.] 27 ff.). Die [X.] offenbart einen piezo-elektris[X.]hen Wandler, bei dem ein Drahtgitter (41) verwendet wird, das dur[X.]h Silberpaste oder Lötmittel mit Seitenelektroden (3) verbunden ist und [X.] überbrü[X.]ken soll ([X.]. 3, [X.] 20 ff.). Die japanis[X.]he Offenlegungss[X.]hrift Sho
59-135784 offenbart einen laminierten piezoelektris[X.]hen Körper (A) mit 40
-
18
-
mehreren keramis[X.]hen piezoelektris[X.]hen Einzelkörpern (1), [X.] (4), die in Figur 5 mit einem wellenförmigen Kupferble[X.]h und in Figur 7 mit ei-nem Gitter an Kontaktstellen mit einer Silberpaste oder Lötzinn verbunden sind ([X.]7 [deuts[X.]he Übersetzung], [X.], [X.] 32 ff.; [X.], [X.] 16 ff.). In dem japanis[X.]hen Gebrau[X.]hsmuster Sho
62-40818 ([X.]8) werden Ans[X.]hlusselektroden (3) offen-bart, die mit den [X.] (2) eines laminierten keramis[X.]hen Konden-sators (1) an punkt-
oder linienförmigen Kontaktstellen dur[X.]h Löten verbunden sind ([X.]8 [deuts[X.]he Übersetzung], [X.], [X.] 5 ff., 15 ff., 31 ff.; [X.] in den Figuren 1 bis 4), wodur[X.]h das Problem gelöst werden soll, dass wenn aufgrund unters[X.]hiedli[X.]her Wärmeausdehnungskoeffizienten der kerami-s[X.]hen Kondensatorkomponente und der Ans[X.]hlusselektroden [X.]annungsrisse in der Keramik entstehen, eine Migration auftritt und die elektris[X.]he Isolierung der Kondensatorkomponente vers[X.]hle[X.]htert wird ([X.]8, [X.] 23 ff.). Die genannten vier Entgegenhaltungen (hinsi[X.]htli[X.]h der [X.] wird insoweit auf die Offenlegung der dieser zugrundeliegenden Anmeldung abgestellt) sind etwa 9 bis 12 Jahre älter als die [X.]. Weder dem Hinweis des Patentgeri[X.]hts no[X.]h den Darlegungen der Klägerin ist eine Anregung oder Motivation zu entnehmen, die den Fa[X.]h-mann hätte veranlassen können, die in der [X.] genannten Bedenken, die Elek-trode an den Kontaktstellen mit der Grundmetallisierung dur[X.]h
Löten zu verbin-den, bei einer dreidimensional strukturierten Elektrode, die über eine Vielzahl von Kontaktstellen mit der Grundmetallisierung verbunden werden soll, im Hin-bli[X.]k auf den jeweiligen Offenbarungsgehalt der älteren Entgegenhaltungen [X.], [X.], [X.]7 oder [X.]8 zurü[X.]kzustellen.
b)
Dem Fa[X.]hmann wurde der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 ebenso wenig dur[X.]h die [X.] in Verbindung mit der [X.] nahegelegt. In Abs[X.]hnitt 3.6 der [X.] wird zwar im Hinbli[X.]k auf die in Bild 10 gezeigte "T-Lötung" ausge-führt, dass bei dieser im Berei[X.]h der [X.] im späteren [X.] lo-kale We[X.]hseldehnungen "von einigen 100 %" aufträten, die zum Bru[X.]h von [X.] und [X.] führten und dadur[X.]h den Rest
des Aktors von der Strom-zuführung abtrennten. Die [X.] offenbart für dieses Problem die "[X.]innen-
oder 41
-
19
-
Folienlötung" als Lösung, weil dabei alle Aktorteile piezoelektris[X.]h aktiv blieben, au[X.]h wenn es bei einzelnen [X.]en oder [X.] zu Brü[X.]hen komme ([X.], Abs[X.]hnitt 3.6, letzter Satz).
Dana[X.]h bestand für den Fa[X.]hmann ausgehend von der [X.] bereits kein Anlass, über eine (weitere) Verbesserung der "[X.]innenlötung" na[X.]hzudenken, weil das hinsi[X.]htli[X.]h der "T-Lötung" erkannte Problem dur[X.]h die "[X.]innenlö-tung" gelöst war. Im Übrigen ist der in der [X.] gewählte Ansatz, ein isolierendes Vorspannmittel zum Halten der [X.] mit den [X.] zu wählen, derart vers[X.]hieden, dass si[X.]h daraus eine Anregung für den Fa[X.]h-mann, die Litzendrähte der "[X.]innenlötung" als dreidimensionale Elektrode auszubilden, ni[X.]ht ergeben konnte.
Glei[X.]hes gilt im Hinbli[X.]k auf die [X.] und [X.], bei denen das [X.] bzw. Drahtgitter zwar wie bei der [X.] dur[X.]h Lötung mit der Grundmetallisierung verbunden ist, bei denen es aber ebenfalls an einem Anlass fehlt, die "[X.]innen-lötung" der [X.] dur[X.]h die "[X.]-Lötung" der [X.] oder die "Drahtnetz-Lötung" der [X.] zu ersetzen. S[X.]hließli[X.]h ist au[X.]h ni[X.]ht ersi[X.]htli[X.]h, was den Fa[X.]hmann dazu hätte bewegen können, die aus der [X.] bekannte "[X.]innenlö-tung" dur[X.]h den in den Figuren 13A und [X.] der US-amerikanis[X.]hen Patent-s[X.]hrift 4 855 399 ([X.]) im Hinbli[X.]k auf einen laminierten piezoelektris[X.]hen Wandler offenbarten zi[X.]k-za[X.]k-
oder spiralförmigen Ans[X.]hlussdraht ([X.]) auszutaus[X.]hen. Im Übrigen handelt es si[X.]h bei diesen Ans[X.]hlussdrähten ([X.]) au[X.]h ni[X.]ht um eine dreidimensional strukturierte Elektrode im erfindungsgemäßen Sinne.
[X.])
S[X.]hließli[X.]h ist au[X.]h der [X.]5 eine zum Gegenstand des Streitpatents führende Anregung ni[X.]ht zu entnehmen.
In der [X.]5 wird allerdings

ähnli[X.]h den Ausführungen in der [X.][X.]hrift -
auf die Bildung von Rissen hingewiesen, die dur[X.]h me[X.]hanis[X.]he 42
43
44
45
-
20
-
Zugspannungen im inaktiven Kontaktierungsberei[X.]h am "Interfa[X.]e Elektrode-Keramik der na[X.]h außen dur[X.]htretenden Elektroden"
entstehen können. Zudem liegt, wie bereits oben in Zusammenhang mit der [X.] ausgeführt, der Sinn des in der [X.] bei einem piezoelektris[X.]hen Stellglied offenbarten Drahtnetzes darin,
isolierende Berei[X.]he im Berei[X.]h der Außenelektrode zu überbrü[X.]ken ([X.], [X.], [X.] 27 ff.)
und offenbart die [X.] einen piezoelektris[X.]hen Wandler, bei dem ein Drahtgitter (41) verwendet wird, das dur[X.]h Silberpaste oder Lötmittel mit [X.] (3) verbunden ist und auftretende Risse überbrü[X.]ken soll ([X.], [X.]. 3, [X.] 20 ff.). An diesen Stand der Te[X.]hnik
anknüpfend hat das Patentgeri[X.]ht in seinem Hinweis gemeint, dass es für den Fa[X.]hmann naheliegend gewesen sei, au[X.]h bei der [X.]5 ein
sol[X.]hes zusätzli[X.]hes Drahtnetz oder Drahtgitter als Elektrode einzuführen, wo Risse im Berei[X.]h der Außenelektrode auftreten könn-ten.
In dieser (vorläufigen) Beurteilung kann dem Patentgeri[X.]ht
jedo[X.]h ni[X.]ht beigetreten werden. Denn dabei bleibt
unberü[X.]ksi[X.]htigt, dass in der [X.]5 ni[X.]ht nur das Problem von Bru[X.]hbildungen in der Außenelektrode bes[X.]hrieben, son-dern au[X.]h ein Vors[X.]hlag zu deren Vermeidung
gema[X.]ht wird. Dana[X.]h soll es eine Verdopplung der Interfa[X.]efestigkeit ermögli[X.]hen, Risse im inaktiven Kontaktberei[X.]h
ganz zu vermeiden, indem bereits vor Errei[X.]hen der Festig-keitsgrenze me[X.]hanis[X.]h induzierte Domänenums[X.]haltprozesse einsetzen, die

wie in der [X.]5 detailliert
bes[X.]hrieben -
unter der Voraussetzung einer glei[X.]hen Wirkung von Zug und Dru[X.]k
au[X.]h den inaktiven Kontaktberei[X.]h ferroelastis[X.]h dehnen und damit die Zugspannungen verringern könnten ([X.]5, [X.]36
f., unter 5., letzter Absatz). Angesi[X.]hts dieses Lösungsansatzes bestand für den Fa[X.]h-mann keine Veranlassung, weitere Entgegenhaltungen heranzuziehen, um der in der [X.]5 bes[X.]hriebenen Rissbildung entgegenzuwirken, zumal die [X.],
die [X.], die [X.]7 und die [X.]8
keinen monolithis[X.]hen Viels[X.]hi[X.]htaktor
betreffen und von der [X.]5 au[X.]h in diesem Zusammenhang ni[X.]ht aufgegriffen worden sind, obwohl sie bei deren Publikation bereits seit etwa 9 bis 12
Jahren
veröffentli[X.]ht waren.
46
-
21
-
Glei[X.]hes gilt im Hinbli[X.]k auf das vom Patentgeri[X.]ht in seinem Hinweis ebenfalls
in Betra[X.]ht gezogene Naheliegen der Lehre aus Patentanspru[X.]h 1 dur[X.]h die [X.]5 in Verbindung mit der einen piezoelektris[X.]hen Wandler betref-fenden [X.], wobei no[X.]h hinzukommt, dass die
in den Figuren 13A und [X.] der [X.] gezeigten zi[X.]k-za[X.]k-
oder
spiralförmigen Ans[X.]hlussdrähte
([X.]) au[X.]h ni[X.]ht als
eine dreidimensional strukturierte Elektrode im erfindungsgemä-ßen Sinne anzusehen sind, und Entspre[X.]hendes gilt s[X.]hließli[X.]h für die [X.] als mögli[X.]hen Ausgangspunkt des Fa[X.]hmanns.
d)
Die
im Übrigen
von der Klägerin angeführten Entgegenhaltungen lie-gen von der Erfindung weiter entfernt
als der vorstehend beurteilte
Stand der Te[X.]hnik. Sie
legen die Lehre aus Patentanspru[X.]h 1
daher glei[X.]hfalls
ni[X.]ht nahe.
47
48
-
22
-
V.
Die Kostenents[X.]heidung beruht auf §
121 Abs.
2 [X.], §§
91
Abs.
1
ZPO.
Meier-Be[X.]k
Gröning
Grabinski

Ba[X.]her
Kober-Dehm
Vorinstanz:
Bundespatentgeri[X.]ht, Ents[X.]heidung vom 03.12.2015 -
2 Ni 4/14 (EP) verb. mit [X.] (EP) -

49

Meta

X ZR 21/16

19.12.2017

Bundesgerichtshof X. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.12.2017, Az. X ZR 21/16 (REWIS RS 2017, 357)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 357

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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