Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.2017, Az. 5 PB 10/16, 5 PB 10/16 (5 P 4/17)

5. Senat | REWIS RS 2017, 16631

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Gegenstand

Zulassung der Rechtsbeschwerde; Mitwirkung des Personalrates bei Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und Herabsetzung der Arbeitszeit


Gründe

1

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 95 Abs. 2 [X.] BB i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

2

Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob im Falle der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und Herabsetzung der Arbeitszeit ein Mitwirkungsrecht des [X.] gemäß § 68 Abs. 1 Nr.6 [X.] BB besteht.

Meta

5 PB 10/16, 5 PB 10/16 (5 P 4/17)

26.01.2017

Bundesverwaltungsgericht 5. Senat

Beschluss

Sachgebiet: P

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 14. März 2016, Az: OVG 61 PV 3.15, Beschluss

§ 92 Abs 1 S 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 95 Abs 2 PersVG BB, § 68 Abs 1 Nr 6 PersVG BB

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.2017, Az. 5 PB 10/16, 5 PB 10/16 (5 P 4/17) (REWIS RS 2017, 16631)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 16631

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5 P 3/17 (Bundesverwaltungsgericht)


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