Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 1905/02

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Zur analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auf nicht mehr anfechtbare Entscheidung, die auf einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erachteten Interpretation oder Anwendung einer Rechtsnorm beruhen (im Anschluss an BVerfGE 89, 214)


Meta

1 BvR 1905/02

06.12.2005

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 1905/02 (REWIS RS 2005, 437)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 437 BVerfGE 115, 51-72 REWIS RS 2005, 437 BVerfGE 115, 72-81 REWIS RS 2005, 437

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