Aktenzeichen 1 BvR 1905/02

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RCN:
RCNS45MJJNQ3JZWA3Z

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Bundesverfassungsgericht: 06.12.2005

Zur analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auf nicht mehr anfechtbare Entscheidung, die auf einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erachteten Interpretation oder Anwendung einer Rechtsnorm beruhen (im Anschluss an BVerfGE 89, 214)

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