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Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung - Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
Meta
27.02.2018
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 27.02.2018, Az. 2 K 1724/16 (REWIS RS 2018, 13213)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 13213
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar
Ablehnung des Antrags auf abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des …
Werbungskostenabzug von Maklerkosten anlässlich der Veräußerung eines Grundstücks als Finanzierungskosten eines vermieteten Objekts
Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten