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PDF anzeigen[X.] Leitsatz Nachschlagewerk: ja [X.]: nein [X.]R: ja
BGB § 936, 930; ZPO § 286 G
a) Wird die einem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache im Wege des [X.] veräußert, so setzt ein gutgläubiger [X.] Erwerb die Übergabe der Sache an den Erwerber voraus.
b) Wer den Verzicht auf ein Recht (hier: Vermieterpfandrecht) geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese rechtsvernichtende Einwen-dung.
[X.], Urteil vom 20. Juni 2005 - [X.]/03 - OLG Jena
LG Gera
Meta
20.06.2005
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.06.2005, Az. II ZR 189/03 (REWIS RS 2005, 3018)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 3018
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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