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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Erkennt das Gesundheitsamt ein für einen Minderjährigen, der in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 1 bis 3 IfSG betreut wird, vorgelegtes ärztliches Zeugnis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 IfSG, durch das eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung nachgewiesen werden soll, nicht an, so besteht zwischen dem Minderjährigen und dem Gesundheitsamt kein streitiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO. Da die Vorlagepflicht für ein entsprechendes Zeugnis gemäß § 20 Abs. 13 Satz 1 IfSG die Personensorgeberechtigten trifft, kann auch nur zwischen ihnen und der Behörde ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bestehen. Ein von den personensorgeberechtigten Eltern für den Minderjährigen gestellter Antrag nach § 123 VwGO auf vorläufige Feststellung, dass das vorliegende Attest ausreichend sei, ist daher unzulässig.
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25.08.2021
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Entscheidung vom 25.08.2021, Az. RO 5 E 21.1637 (REWIS RS 2021, 3049)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 3049
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
RN 5 S 23.1198 (VG Regensburg)
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Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis darüber, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht …
Erfolgloser Eilantrag, Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes bei Schülern, Medizinische Kontraindikation
2 L 400/21 (Verwaltungsgericht Aachen)
Behördliche Aufforderung an den Personensorgebrechtigten zur Vorlage eines Nachweises über eine Immunität eines minderjährigen Kindes …
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