11. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 8736
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05.07.2023
Oberlandesgericht Hamm 11. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Vorgehend: Landgericht Hagen, 8 O 396/21
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.07.2023, Az. 11 U 149/22 (REWIS RS 2023, 8736)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 8736
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Landgericht Hagen, 8 O 396/21, 15.09.2022.
Oberlandesgericht Hamm, 11 U 149/22, 05.07.2023.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
8 O 396/21 (Landgericht Hagen)
32 SA 26/19 (Oberlandesgericht Hamm)
Mangelhafter Balkon wegen Taubenbesiedlung
11 U 34/20 (Oberlandesgericht Hamm)
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