4. Kammer | REWIS RS 2023, 2014
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Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Aufhebung der Schonzeit nur aus besonderen Gründen, Solche Gründe liegen hier nicht vor, insbesondere ist das Kriterium „zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden“ nicht erfüllt, fehlerhafte Ermessensentscheidung
Meta
14.04.2023
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Entscheidung vom 14.04.2023, Az. RO 4 S 23.593 (REWIS RS 2023, 2014)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 2014
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Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes …
Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes …
Voraussetzungen für die Schonzeitaufhebung, Übermäßiger Wildschaden
Schonzeitverkürzung, Rehwild
Voraussetzungen für die Schonzeitaufhebung, Übermäßiger Wildschaden
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