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Asylbewerber, Abschiebung, Abschiebungsanordnung
Meta
24.04.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 24.04.2015, Az. AN 14 K 14.50194 (REWIS RS 2015, 12095)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12095
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Kein Erfordernis eines Datumsvermerks bei Zustellung durch persönliche Übergabe
Aufhebung der Abschiebungsanordnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Ablauf der Überstellungsfrist
Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Polen weisen keine systemischen Mängel auf
Rücküberstellung von Asylbewerber
Wegen Fristablauf keine Überstellung nach Polen - über Asylantrag ist zu bescheiden
Keine Referenz gefunden.
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