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Wegen Fristablauf keine Überstellung nach Polen - über Asylantrag ist zu bescheiden
Meta
11.03.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 11.03.2015, Az. B 5 K 14.30053 (REWIS RS 2015, 14224)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 14224
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Überstellung nach Litauen im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens
Überstellungsfrist, Fristablauf, Ablehnung, Asylantrag, Aufhebung, Unzulässigkeit, Zweitantrag, Umdeutungsmöglichkeit, Syrien-Rücküberstellung, Flüchtling, Abschiebungsanordnung, Anfechtungsklage
Überstellung, Ungarn, Überstellungsfrist, Zuständigkeitsübergang, Erledigung, Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Asyl, Anfechtungsklage, Flüchtlinge, Rechtmäßigkeit
Rechtswidrigkeit des Überstellungsbescheids mit Ablauf der Überstellungsgfrist
Abschiebung, Asyl, Kosovo, Verwaltungsakt, Überstellung, Ungarn, Ablauf, Überstellungsfrist, Zuständigkeitsübergang, subjektive Rechtsverletzung, Umdeutung, Erledigung
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