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Erfolglose Klage eines Äthiopiers oromischer Volkszugehörigkeit mit einfachen Nachfluchtaktivitäten für die TBOJ – UOSG
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24.01.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Urteil vom 24.01.2018, Az. RO 2 K 16.31797 (REWIS RS 2018, 15074)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 15074
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für Oromo aus Äthiopien - exilpolitische Betätigung
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen nicht exponierter exilpolitischer Betätigung - Herkunftsland: Äthiopien
RO 2 K 16.32411 (VG Regensburg)
Erfolglose Asylklage eines äthiopischen Staatsangehörigen
Grundsätzliches Fehlen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Äthiopien bei Vorverfolgung und exilpolitischer Betätigung
Erfolglose Klage eines Äthiopiers wegen Folgeantrag gestützt auf exilpolitische Aktivitäten