Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.01.2006, Az. XI ZB 43/04

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 5446

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[X.] BESCHLUSS [X.] ZB 43/04 vom 24. Januar 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 24. Januar 2006 durch [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Ellenberger und Prof. Dr. [X.] beschlossen: Die [X.] der [X.] gegen den Beschluss des Senats vom 22. November 2005 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat geprüft und nicht für durchgreifend erachtet worden. Von einer näheren Be-gründung wird nach § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen, der im Anwendungsbereich des § 321 a Abs. 4 Satz 5 ZPO entsprechend anwendbar ist (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; siehe auch [X.], [X.] vom 24. Februar 2005 - [X.], NJW 2005, 1432, 1433). [X.] Joeres [X.] Ellenberger [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 O 25/04 - [X.] in [X.], Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 U 78/04 -

Meta

XI ZB 43/04

24.01.2006

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.01.2006, Az. XI ZB 43/04 (REWIS RS 2006, 5446)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 5446

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