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Verbot der Abschiebung nach Afghanistan wegen drohender Blutrache
Meta
13.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 13.06.2016, Az. 13a ZB 16.30063 (REWIS RS 2016, 10112)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10112
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Abschiebungsverbot wegen extremer Gefahrenlage
Unbegründeter Asylantrag eines 26-jährigen Afghanen
Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage
Mögliches Bestehen einer innerstaatlichen Fluchalternative
Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes und nationaler Abschiebungsverbote bei 29-jährigem afghanischen Asylbewerber