Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.04.2022, Az. 15 L 263/22

15. Kammer | REWIS RS 2022, 311

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15 L 263/22

06.04.2022

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 15. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: L

VwGO, § 80 Abs. 5, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Abs. 3; LWahlG NRW, § 11 Abs. 2 Satz 1; GG, Art. 38 Abs. 3, Art. 70 Abs. 1, Art. 86; , Art. 30, Art. 35 Abs. 1

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.04.2022, Az. 15 L 263/22 (REWIS RS 2022, 311)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 311

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