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Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Meta
23.03.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 23.03.2017, Az. M 4 S 17.34183 (REWIS RS 2017, 13466)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13466
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine abweichende Bewertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat (Anlage II zu § 29a Abs. 2 …
Kein Verbot der Abschiebung in sicheren Herkunftsstaat Senegal
Keine Abweichung von der gesetzlichen Wertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Die allgemein harten Lebensbedingungen im Senegal begründen kein Abschiebungsverbot
Unbegründeter Eilantrag eines senegalesischen Asylbewerbers gegen Abschiebungsandrohung