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Keine Abweichung von der gesetzlichen Wertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Meta
30.03.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 30.03.2017, Az. M 4 S 17.34457 (REWIS RS 2017, 13062)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13062
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine abweichende Bewertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat (Anlage II zu § 29a Abs. 2 …
Kein Verbot der Abschiebung in sicheren Herkunftsstaat Senegal
Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Die allgemein harten Lebensbedingungen im Senegal begründen kein Abschiebungsverbot
Unbegründeter Eilantrag eines senegalesischen Asylbewerbers gegen Abschiebungsandrohung