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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die allgemein harten Lebensbedingungen im Senegal begründen kein Abschiebungsverbot
Meta
24.04.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 24.04.2017, Az. M 4 S 17.35975 (REWIS RS 2017, 12165)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 12165
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unbegründeter Eilantrag eines senegalesischen Asylbewerbers gegen Abschiebungsandrohung
Keine abweichende Bewertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat (Anlage II zu § 29a Abs. 2 …
Kein Verbot der Abschiebung in sicheren Herkunftsstaat Senegal
Harte Lebensbedingungen im Senegal vermitteln kein Abschiebungsverbot
Der Senegal ist sicherer Herkunftsstaat trotz allgemein harter Lebensbedingungen