Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigenBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] 12/07 vom 5. Januar 2009 in der [X.]Der [X.], [X.], hat am 5. Januar 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. [X.] und [X.] Lemke und [X.] - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 [X.] ohne Zuziehung [X.] - beschlossen: Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 23. Dezember 2008 gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer Änderung des mit Beschluss vom 28. November 2008 festgesetzten [X.] für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem vorbezeichneten Beschluss verwiesen, die auch das von den Beklagten in der Gegenvorstellung dargelegte [X.] berücksichtigen (S. 26 oben). [X.] [X.][X.]: [X.], Entscheidung vom [X.] - [X.] - [X.], Entscheidung vom 23.10.2007 - 12 U 14/06 -
Meta
05.01.2009
Bundesgerichtshof Senat für Landwirtschaftssachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.01.2009, Az. LwZR 12/07 (REWIS RS 2009, 5835)
Papierfundstellen: REWIS RS 2009, 5835
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.