LG Augsburg, Urteil vom 15.01.2024, Az. 111 O 1888/22

11. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 935

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Gegenstand

Verbotsirrtum, Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Nutzungsentschädigung, Rechtshängigkeit, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Sittenwidrigkeit, Termin zur mündlichen Verhandlung, Kostenentscheidung, Unvermeidbarkeit, Basiszinssatz, Klageantrag, Schriftsätze, Maßgeblicher Zeitpunkt, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Hilfsantrag, abweichende rechtliche Beurteilung, Greifbare Anhaltspunkte, Klageänderung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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111 O 1888/22

15.01.2024

LG Augsburg 11. Zivilkammer

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Augsburg, Urteil vom 15.01.2024, Az. 111 O 1888/22 (REWIS RS 2024, 935)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 935

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12 O 326/22

30 U 78/21

3 StR 521/12

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