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PDF anzeigen [X.] vom 29. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 29. Juni 2006 durch [X.], [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Der Beschluss des [X.] des [X.] vom 8. Mai 2006 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor richtig heißen muss: "Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des [X.] vom 18. Mai 2005 wird auf Kosten der Klägerin verworfen.'" [X.] [X.]
Gehrlein [X.]
Meta
29.06.2006
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.06.2006, Az. II ZB 10/05 (REWIS RS 2006, 2892)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 2892
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