Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.06.2006, Az. II ZB 10/05

II. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 2892

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] vom 29. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 29. Juni 2006 durch [X.], [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Der Beschluss des [X.] des [X.] vom 8. Mai 2006 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor richtig heißen muss: "Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des [X.] vom 18. Mai 2005 wird auf Kosten der Klägerin verworfen.'" [X.] [X.]
Gehrlein [X.]

Meta

II ZB 10/05

29.06.2006

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.06.2006, Az. II ZB 10/05 (REWIS RS 2006, 2892)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 2892

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.