Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.2003, Az. 2 StR 225/03

2. Strafsenat | REWIS RS 2003, 2431

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/03vom9. Juli 2003in der Strafsachegegenwegenunerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln- 2 -Der 2. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 9. Juli 2003 beschlos-sen:Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3. März 2003 wird als unbegründet verworfen, [X.] Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-gung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergebenhat.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.Die Urteilsformel wird jedoch wie folgt klargestellt:Zum Ausgleich für die Geldbeträge, die der Angeklagte in Erfül-lung der Bewährungsauflage aus dem Urteil des [X.] vom 15.11.2000 (455 Js 3948/00 a KLs) bezahlt hat,sind sechs Monate Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der [X.] 3 -samtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten anzurech-nen (vgl. BGHSt 36, 378 ff.; Beschlüsse des Senats vom13.11.2002 - 2 StR 391/02 und vom [X.] - 2 StR 200/02).Rissing-van Saan Detter [X.] Roggenbuck

Meta

2 StR 225/03

09.07.2003

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.07.2003, Az. 2 StR 225/03 (REWIS RS 2003, 2431)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 2431

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.