Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.03.2024, Az. III ZA 1/24, III ZA 2/24

3. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 1808

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2024 wird abgelehnt.

Gründe

I.

1

Mit Beschluss vom 22. Februar 2024 hat der [X.] den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen zwei Beschlüsse des [X.], mit denen wiederum sofortige Beschwerden des Antragstellers gegen die ihm nachteiligen Beschlüsse des [X.] über Prozesskostenhilfegesuche für von ihm beabsichtigte Amtshaftungsklagen gegen den Antragsgegner zurückgewiesen worden sind, mangels Erfolgsaussicht abgelehnt. Dagegen möchte sich der Antragsteller mit der Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) wenden, für deren Durchführung er um Prozesskostenhilfe nachsucht.

II.

2

Die vom Antragsteller beabsichtigte Anhörungsrüge gegen den vorstehend bezeichneten [X.]sbeschluss hat ebenfalls keine Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Mit der Anhörungsrüge können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (vgl. zB [X.], Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - I ZA 1/20, juris Rn. 3 und vom 12. September 2023 - [X.], juris Rn. 3). Solche legt der Antragsteller nicht dar. Der [X.] weist im Übrigen erneut darauf hin, dass ein Rechtsmittel gegen die Beschlüsse des [X.] nicht statthaft - d.h. nicht möglich - ist. Der diesbezügliche Vortrag des Antragstellers war daher bereits aus Rechtsgründen in der Sache nicht zu prüfen.

3

Weitere gleichgerichtete Eingaben in dieser Sache wird der [X.] nicht mehr bescheiden.

[X.]

Meta

III ZA 1/24, III ZA 2/24

21.03.2024

Bundesgerichtshof 3. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZA

vorgehend BGH, 22. Februar 2024, Az: III ZA 1/24

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.03.2024, Az. III ZA 1/24, III ZA 2/24 (REWIS RS 2024, 1808)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1808

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

XI ZB 7/23

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.