Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.06.2012, Az. 2 BvE 1/12

2. Senat | REWIS RS 2012, 5473

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Gegenstand

Verwerfung (A-limine-Abweisung) eines Antrags im Organstreitverfahren - Mangels Nachweises der Bevollmächtigung des Prozessvertreters (§ 22 Abs 2 BVerfGG) keine wirksame Anhängigmachung des Antrags


Gründe

1

Der Antrag ist nicht wirksam anhängig gemacht worden, da der Vertreter der Antragstellerin - auch nach wiederholter Aufforderung durch das Gericht - den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 [X.] nicht geführt hat.

2

Auf die Mängel der Vollmacht hat der Berichterstatter hingewiesen. Gemäß § 24 Satz 2 [X.] wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Meta

2 BvE 1/12

20.06.2012

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvE

§§ 63ff BVerfGG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 63 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.06.2012, Az. 2 BvE 1/12 (REWIS RS 2012, 5473)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 5473

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