Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.10.2007, Az. XI ZR 449/06

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 1312

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[X.] BESCHLUSS [X.] ZR 449/06 vom 23. Oktober 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 23. Oktober 2007 durch [X.] h.c. [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Ellenberger und Prof. Dr. [X.] beschlossen: Der Antrag des [X.]n, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des 14. Zivilsenats des [X.] vom 3. November 2006 einstweilen [X.], wird abgelehnt.
Gründe: Eine Einstellung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, weil der [X.] in der Berufungsinstanz keinen Schutzantrag gemäß § 712 ZPO gestellt hat (vgl. [X.], Beschlüsse vom 24. November 1999 - [X.]I ZR 69/99, [X.], 746 und vom 13. März 2007 - [X.], [X.], 209, [X.]. 4). Ohne Erfolg macht er geltend, ihm sei ein solcher Antrag nicht zumutbar gewesen, weil er mit Rücksicht auf die vom Berufungsgericht am 9. Juni 2006 geäußerten Bedenken gegen die internationale Zuständigkeit bis zur mündlichen Verhandlung vom 3. November 2006 nicht damit habe rechnen müssen, der Hilfsantrag des [X.] werde Erfolg haben. Zum Einen hätte Veranlassung zu einem Antrag nach § 712 ZPO bereits vor dem Beschluss vom 9. Juni 2006 [X.], weil das Berufungsgericht zuvor in der mündlichen Verhandlung vom 17. März 2006 darauf hingewiesen hatte, dass es den Hilfsantrag für 1 - 3 - zulässig und begründet erachte. Zum Anderen hätte der [X.] spätes-tens in der mündlichen Verhandlung vom 3. November 2006 unabhängig von der Frage eines Schriftsatznachlasses einen Antrag nach § 712 ZPO stellen können und müssen. Die begehrte Einstellung der [X.] scheidet daher unabhängig davon aus, dass die falsche Ein-schätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels grundsätzlich oh-nedies keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungs-schutzantrag darstellt (vgl. [X.], Beschluss vom 26. September 1991 - [X.], NJW-RR 1992, 189 f.). [X.] Joeres [X.] Ellenberger [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 26.01.2005 - 81 O 20/04 - [X.], Entscheidung vom 03.11.2006 - 14 U 48/05 -

Meta

XI ZR 449/06

23.10.2007

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.10.2007, Az. XI ZR 449/06 (REWIS RS 2007, 1312)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 1312

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