Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.09.2016, Az. AnwZ (Brfg) 40/16

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2016, 5559

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[X.]:[X.]:BGH:2016:140916BANWZ.BRFG.40.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
AnwZ
([X.]) 40/16

vom

14. September 2016

in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

wegen
Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

-
2
-
Der Bundesgerichtshof, [X.], hat durch den
Vorsitzenden Richter Prof. [X.], die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie die Rechtsanwältin Schäfer und den Rechtsanwalt Dr. Lauer
am 14. September 2016
beschlossen:
Der Antrag des [X.] auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1.
Senats des [X.]s [X.] vom 24.
Fe-bruar 2016 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000

Gründe:
I.
Die Beklagte widerrief mit Bescheid
vom 3.
Dezember 2014 die Zulas-sung des [X.] zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls (§
14 Abs.
2 Nr.
7 [X.]). Die hiergegen gerichtete Klage hat der [X.] mit Urteil vom 24.
Februar 2016 abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 10.
April 2016 hat der Kläger beantragt, die Berufung gegen das am 16.
März 2016 zugestellte Urteil zuzulassen. Eine Begründung des Zulassungsantrages ist nicht erfolgt.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist gemäß §
112e Satz
2 [X.] i.V.m. §
124a Abs.
5 Satz
1, §
125 Abs.
2 Satz
1 VwGO als unzulässig zu ver-1
2
-
3
-
werfen, da der Kläger die Antragsbegründungsfrist versäumt hat. Die Frist be-trägt nach §
112e Satz
2 [X.] i.V.m. §
124a Abs.
4 Satz
4 VwGO zwei Mona-te und beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, die hier am 16.
März 2016 erfolgte. Die Frist ist damit am 17.
Mai 2016 (nach Feiertag) abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt lag jedoch keine Antragsbegründung vor. Hierauf ist der Kläger mit Schreiben vom 4.
August 2016 hingewiesen worden.
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf §
112c Abs.
1 Satz
1 [X.], §
154 Abs.
2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf §
194 Abs.
2 Satz
1 [X.].
Kayser
Roggenbuck
[X.]

Schäfer
Lauer

Vorinstanzen:
[X.] [X.], Entscheidung vom 24.02.2016 -
I [X.] 18/14 -

3

Meta

AnwZ (Brfg) 40/16

14.09.2016

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.09.2016, Az. AnwZ (Brfg) 40/16 (REWIS RS 2016, 5559)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 5559

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