Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.03.2013, Az. III ZR 121/12

III. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 7031

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
III ZR 121/12
vom

26. März 2013

in dem Rechtsstreit

-

2

-

Der III.
Zivilsenat des [X.] hat am 26. März 2013 durch den
Vizepräsidenten [X.] sowie [X.], [X.], Seiters
und Dr.
Remmert

beschlossen:

Das Senatsurteil vom 7. Februar 2013 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:

In Randnummer 17, 3. Zeile
wird die Gesetzesangabe "§ 311b Abs. 1 Satz 1 BeurkG"
durch die Angabe "§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB"
ersetzt.

In Randnummer 20, vorletzte Zeile wird die Zitatangabe [X.] in [X.]/[X.]"
durch die Angabe "Frenz in [X.]/[X.]" ersetzt.

[X.]

[X.]
[X.]

Seiters
Remmert
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 01.06.2011 -
5 O 577/10 -

OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2012 -
I-11 [X.] -

Meta

III ZR 121/12

26.03.2013

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.03.2013, Az. III ZR 121/12 (REWIS RS 2013, 7031)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 7031

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III ZR 121/12

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