VG Ansbach, Entscheidung vom 25.10.2019, Az. AN 3 K 19.01921

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Gegenstand

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baueinstellung wegen Erneuerung der Fenster und Sanitäranlagen bei Veränderungssperre


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 3 K 19.01921

25.10.2019

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 25.10.2019, Az. AN 3 K 19.01921 (REWIS RS 2019, 2191)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 2191

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