Aktenzeichen AN 3 K 19.01921

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RCN:
RCNZJWAH36Y484SLBS

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VG Ansbach: Entscheidung vom 25.10.2019

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baueinstellung wegen Erneuerung der Fenster und Sanitäranlagen bei Veränderungssperre

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