VGH München, Entscheidung vom 09.04.2021, Az. 9 CS 21.464

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Gegenstand

Verwaltungsgerichte, Erteilte Baugenehmigung, Beiladung, Vorläufiger Rechtsschutz, Außergerichtliche Kosten, Belastung des Grundstücks, Beschwerdevorbringen, Rücksichtnahme, Drittschützende Wirkung, Niederschlagswasser, Prüfung im Beschwerdeverfahren, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Bauaufsichtliches Einschreiten, Kostenentscheidung, Behördenakten, Antragstellers, Darlegungsanforderungen, Baumaßnahmen, Nässeschäden, Planabweichung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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9 CS 21.464

09.04.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CS

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 09.04.2021, Az. 9 CS 21.464 (REWIS RS 2021, 7109)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7109

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