Aktenzeichen 9 CS 21.464

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RCNVUG6VNPDH86N6SX

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VGH München: Entscheidung vom 09.04.2021

Verwaltungsgerichte, Erteilte Baugenehmigung, Beiladung, Vorläufiger Rechtsschutz, Außergerichtliche Kosten, Belastung des Grundstücks, Beschwerdevorbringen, Rücksichtnahme, Drittschützende Wirkung, Niederschlagswasser, Prüfung im Beschwerdeverfahren, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Bauaufsichtliches Einschreiten, Kostenentscheidung, Behördenakten, Antragstellers, Darlegungsanforderungen, Baumaßnahmen, Nässeschäden, Planabweichung

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