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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung von Fahrzeugen; Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs; Zuständigkeit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation; Revisionszulassung
Die Beschwerde hat Erfolg; die Sache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem [X.] Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation im Sinne der Anlage VIII b zu § 29 [X.] für den Widerruf der Betrauung eines von ihr betrauten Prüfingenieurs zuständig ist und ob sie hierfür gegebenenfalls der Zustimmung der Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde bedarf.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
3 B 71/10, 3 B 71/10 (3 C 8/11)
07.02.2011
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 28. Juni 2010, Az: 6 A 10154/10, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 29 StVZO, Anl VIIIb StVZO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.02.2011, Az. 3 B 71/10, 3 B 71/10 (3 C 8/11) (REWIS RS 2011, 9746)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 9746
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 C 19/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei fehlender Zuverlässigkeit
3 C 8/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs nach StVZO; sachliche Zuständigkeit; kein Zustimmungserfordernis der Anerkennungsbehörde; Zurückverweisung an …
3 B 52/16, 3 B 52/16 (3 C 19/17) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Widerruf einer Zustimmung zur Betrauung; Prüfingenieur
Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverässigkeit
3 K 692/20 (Verwaltungsgericht Karlsruhe)
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