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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
(AdV nach Verböserung im Rahmen einer Einspruchsentscheidung - Auslegung des § 6 InvStG)
Meta
08.06.2015
Entscheidung
Zitiervorschlag: FG München, Entscheidung vom 08.06.2015, Az. 15 V 626/15 (REWIS RS 2015, 10234)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 10234
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VIII R 27/12 (Bundesfinanzhof)
(Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht)
Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - …
Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche …
Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge
VIII R 39/12 (Bundesfinanzhof)
(Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - im Wesentlichen inhaltsgleich mit …