Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 2 B 98/13, 2 B 98/13 (2 C 47/13)

2. Senat | REWIS RS 2013, 796

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Gegenstand

Beamtenbesoldung; Altersdiskriminierungsverbot des Unionsrechts; Revisionszulassung


Gründe

1

Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 [X.] a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der [X.]/[X.] verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz (§§ 27 und 28 [X.] a.F.) hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der [X.]/[X.] auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.

Meta

2 B 98/13, 2 B 98/13 (2 C 47/13)

26.11.2013

Bundesverwaltungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2013, Az: 10 A 10422/13, Urteil

§ 27 BBesG vom 06.08.2002, § 28 BBesG vom 06.08.2002, Art 1 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 2 EGRL 78/2000, Art 3 Abs 4 EGRL 78/2000, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 2 B 98/13, 2 B 98/13 (2 C 47/13) (REWIS RS 2013, 796)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 796

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