Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revision im Strafverfahren: Nachholung der Führerscheineinziehung
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 5. Februar 2014 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird der [X.] hinsichtlich der Angeklagten [X.] dahin ergänzt, dass die Führerscheine dieser Angeklagten eingezogen werden.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Die Revisionen der Angeklagten bleiben ohne Erfolg, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jedoch war der Tenor im [X.] hinsichtlich der Angeklagten [X.] dahin zu ergänzen, dass die Führerscheine dieser Angeklagten eingezogen werden. Die [X.] hat diese in § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB zwingend angeordnete Rechtsfolge ersichtlich übersehen; Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagten Inhaber im Ausland erteilter Fahrerlaubnisse sind, bestehen nicht. Der Senat ist durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO nicht gehindert, diesen Ausspruch nachzuholen (vgl. [X.], Urteil vom 5. November 1953 - 3 [X.], [X.]St 5, 168, 178 f.; Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 [X.], [X.], 230 bei Kusch).
Mutzbauer Roggenbuck Cierniak
Franke [X.]
Meta
08.10.2014
Bundesgerichtshof 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Bochum, 5. Februar 2014, Az: II-8 KLs 4 Js 291/10 - 42/11
§ 69 Abs 3 S 2 StGB, § 358 Abs 2 StPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.10.2014, Az. 4 StR 262/14 (REWIS RS 2014, 2324)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 2324
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 StR 262/14 (Bundesgerichtshof)
2 StR 416/10 (Bundesgerichtshof)
4 StR 29/17 (Bundesgerichtshof)
4 StR 70/23 (Bundesgerichtshof)
Möglichkeit der Sekundärübertragung bei Vorliegen einer DNA-Mischspur; Pervertierung eines Verkehrsvorgangs zum Eingriff in den Straßenverkehr
2 StR 319/21 (Bundesgerichtshof)
Revision in Strafsachen: Verschlechterungsverbot bei der Festsetzung neuer Einzelstrafen und Korrektur der Konkurrenzverhältnisse