Landgericht Köln, Schlussurteil vom 28.09.2022, Az. 28 O 21/22

28. Zivilkammer | REWIS RS 2022, 6471

DATENSCHUTZ SCHMERZENSGELD ART. 82 DSGVO

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28 O 21/22

28.09.2022

Landgericht Köln 28. Zivilkammer

Schlussurteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: Landgericht Köln, Schlussurteil vom 28.09.2022, Az. 28 O 21/22 (REWIS RS 2022, 6471)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6471

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