28. Zivilkammer | REWIS RS 2022, 6471
DATENSCHUTZ SCHMERZENSGELD ART. 82 DSGVO Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
28.09.2022
Landgericht Köln 28. Zivilkammer
Schlussurteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Schlussurteil vom 28.09.2022, Az. 28 O 21/22 (REWIS RS 2022, 6471)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 6471
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO - keine Notwendigkeit der Anwendung der §§ 823, 1004 BGB …
11 U 88/22 (Oberlandesgericht Hamm)
Schadensersatz, Streitwert, Beweislast, Schaden, Feststellungsinteresse, Daten, Aufhebung, Dienstleistung, Sicherheitsleistung, Zahlung, Anlage, Dritter, betrug, Klage, Kosten …
Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1DSGVO wegen Datendiebstahls bei der Verantwortlichen; Verschulden der Verantwortlichen durch …