Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
Hausanschrift:
Internet-
und E-Mail-Adresse:
Telefon (Zentrale):
Telefax:
[X.]. 45a
[email protected]
(07 21) 1 59 -
0
(07 21) 1 59
25 12
76133 Karlsruhe
www.Bundesgerichtshof.de
Bundesgerichtshof
V. Zivilsenat
Geschäftsstelle
Aktenzeichen
Karlsruhe,
[X.]/15
(bei Antwort bitte angeben)
Schreibefehlerberichtigung
In der Freiheitsentziehungssache
wird der Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2015 wegen
offenbarer Unrichtigkeit dahin-gehend berichtigt, dass der letzte Satz der Randnummer 7 richtig lautet:
Sie wäre eine vorsorgliche Androhung für den Fall einer künftigen Einreise, die aber nicht vorgesehen und somit unzulässig ist (BVerwGE, 124, 166,170 f.).
Weschenfelder, Justizhauptsekretärin
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 09.01.2015 -
42 XIV (B) 2/15 -
LG [X.], Entscheidung vom 06.02.2015 -
5 [X.] -
Meta
01.10.2015
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.10.2015, Az. V ZB 44/15 (REWIS RS 2015, 4523)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 4523
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.