Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.02.2007, Az. VIII ZR 92/06

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 5069

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[X.] [X.] ZR 92/06 vom 27. Februar 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 27. Februar 2007 durch den Vorsitzenden [X.], [X.] [X.], die Richterin [X.], [X.] Dr. [X.] und die Richterin Dr. [X.] beschlossen: Das Urteil vom 29. November 2006 wird auf Seite 17, 6. Zeile von unten, wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es statt "ab dem 30. September 2004" heißt: "vor dem 30. September 2004". Ball [X.] [X.]
Dr. [X.] Dr. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 23.09.2005 - 12 O 3741/04 - [X.], Entscheidung vom [X.] - 4 U 114/05 -

Meta

VIII ZR 92/06

27.02.2007

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.02.2007, Az. VIII ZR 92/06 (REWIS RS 2007, 5069)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 5069

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