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PDF anzeigen [X.] [X.] ZR 171/06 vom 27. Februar 2007 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 27. Februar 2007 durch den Vorsitzenden [X.] sowie [X.] Frellesen, die Richterin [X.], [X.] [X.] und die Richterin Dr. [X.] beschlossen: Der Tenor des Urteils vom 17. Januar 2007 wird wegen einer [X.] Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es statt "vom 19. Mai 2005" heißt: "vom 19. Mai 2006". Ball [X.] [X.]
Dr. [X.] Dr. [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 17.02.2005 - 403 O 147/04 - O[X.], Entscheidung vom 19.05.2006 - 5 U 42/05 -
Meta
27.02.2007
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.02.2007, Az. VIII ZR 171/06 (REWIS RS 2007, 5074)
Papierfundstellen: REWIS RS 2007, 5074
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