33. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 9999
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Wegfall der Wiederholungsgefahr, Unterlassungsanspruch, Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Irreführende Werbung, Abmahnungskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verletzungshandlung, Geschäftliche Handlung, Liste qualifizierter Einrichtungen, Unterlassungsverpflichtung, Sofortiges Anerkenntnis, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Ordnungshaft, Gesundheitswerbung, Kostenentscheidung, Verbraucherschutzverein, Verbraucherinteressen, Sicherheitsleistung, Medizinprodukte, Marktverhaltensregelung
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19.12.2023
LG München I 33. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Urteil vom 19.12.2023, Az. 33 O 12090/22 (REWIS RS 2023, 9999)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 9999
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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