Aktenzeichen 33 O 12090/22

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RCNPVFL64GXVSZ9YWN

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LG München I: Urteil vom 19.12.2023

Wegfall der Wiederholungsgefahr, Unterlassungsanspruch, Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Irreführende Werbung, Abmahnungskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verletzungshandlung, Geschäftliche Handlung, Liste qualifizierter Einrichtungen, Unterlassungsverpflichtung, Sofortiges Anerkenntnis, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Ordnungshaft, Gesundheitswerbung, Kostenentscheidung, Verbraucherschutzverein, Verbraucherinteressen, Sicherheitsleistung, Medizinprodukte, Marktverhaltensregelung

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