Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.11.2014, Az. XII ZB 354/12

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 1232

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BUNDESGERICHTSHO[X.]
BESCHLUSS
XII ZB 354/12
vom
19. November
2014
in der [X.]amiliensache
-
2
-
Weitere Beteiligte:

1.

2.

3.

4.

5.

-
3
-
Der XII. Zivilsenat des [X.] hat am 19.
November
2014 durch [X.] und [X.], Dr.
Günter, Dr.
Nedden-Boeger und Dr. Botur
beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 17.
September 2014
wird wegen offen-sichtlicher
Unrichtigkeit
dahin berichtigt, dass es im ersten Absatz der Beschlussformel
statt "

Zivilsenats

[X.]amiliensenat

des Oberlandesgerichts [X.] vom 9.
August " lautet: "

Zivilsenats

[X.]amilien-senat

des Oberlandesgerichts [X.] vom 5.

"

Dose

Schilling

Günter

Nedden-Boeger

Botur

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 07.12.2011 -
512 [X.] 2153/10 -

OLG [X.], Entscheidung vom 05.06.2012 -
12 U[X.] 183/12 -

Meta

XII ZB 354/12

19.11.2014

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.11.2014, Az. XII ZB 354/12 (REWIS RS 2014, 1232)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 1232

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XII ZB 354/12

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