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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung der Rechtsbeschwerde in Fristfragen
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers, über die der Senat gemäß § 22b Abs. 4 Satz 1 [X.] in der Besetzung ohne [X.] entscheidet, ist gemäß § 22a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 [X.] zuzulassen. Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der grundsätzlichen Frage geben, ob und unter welchen Voraussetzungen sich ein nach Dienstschluss abwesender Disziplinarvorgesetzter die Abgabe einer Beschwerde beim Offizier vom Wachdienst der Kaserne im Rahmen des § 6 Abs. 1 [X.] als fristwahrende Einlegung zurechnen lassen muss.
Meta
2 WNB 3/19, 2 WNB 3/19 (2 WRB 1/19)
05.11.2019
Bundesverwaltungsgericht 2. Wehrdienstsenat
Beschluss
Sachgebiet: WRB
vorgehend Truppendienstgericht Süd, 13. November 2018, Az: S 1 BLc 2/18 und S 1 RL 1/18, Beschluss
§ 5 WBO, § 6 Abs 1 WBO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.11.2019, Az. 2 WNB 3/19, 2 WNB 3/19 (2 WRB 1/19) (REWIS RS 2019, 1933)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 1933
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 WNB 3/20, 1 WNB 3/20 (1 WRB 1/21) (Bundesverwaltungsgericht)
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Wahrnehmung der Beteiligungsrechte
2 WNB 3/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Gehörsverstoß; Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten; keine Geltendmachung von Mängeln …
1 WNB 8/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Einzelverbot gegen Soldaten unterliegt der Beschwerdefrist
1 WNB 4/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Rechtsbeschwerde; Erledigung der Hauptsache; Einstellungs- und Kostenbeschlüsse
1 WNB 1/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Zum Verhältnis zwischen § 20 Abs. 2 SG und Art. 12 Abs. 1 GG
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