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Klage gegen Ablehnung eines Asylantrags - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Angabe ladungsfähiger Anschrift
Meta
24.05.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 24.05.2016, Az. M 7 K 15.50724 (REWIS RS 2016, 10998)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10998
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis wegen Untertauchen
Zulässigkeitsvoraussetzung: Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Untertauchen des Asylbewerbers
Erfolgreiche Klage gegen Abschiebungsbescheid wegen Ablauf der Überstellungsfrist
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in Italien
Keine Referenz gefunden.
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