Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az. 4 AZR 812/09

4. Senat | REWIS RS 2011, 2234

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Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des [X.] vom 5. November 2009 - 17 [X.] 725/09 - aufgehoben:

Die Berufung des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 8. April 2009 - 2 Ca 1810/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 [X.] - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet ( § 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 [X.]tz 1, § 313a Abs. 1 [X.]tz 2 ZPO ).

        

    Bepler    

        

    Creutzfeldt    

        

    Treber    

        

        

        

    Bredendiek    

        

    Th. [X.]    

                 

Meta

4 AZR 812/09

19.10.2011

Bundesarbeitsgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Paderborn, 8. April 2009, Az: 2 Ca 1810/08, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az. 4 AZR 812/09 (REWIS RS 2011, 2234)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 2234


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 4 AZR 812/09

Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 812/09, 19.10.2011.


Az. 17 Sa 725/09

Landesarbeitsgericht Hamm, 17 Sa 725/09, 05.11.2009.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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