4. Senat | REWIS RS 2011, 2234
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1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des [X.] vom 5. November 2009 - 17 [X.] 725/09 - aufgehoben:
Die Berufung des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 8. April 2009 - 2 Ca 1810/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 [X.] - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet ( § 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 [X.]tz 1, § 313a Abs. 1 [X.]tz 2 ZPO ).
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Bepler |
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Creutzfeldt |
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Treber |
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Bredendiek |
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Th. [X.] |
Meta
19.10.2011
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Paderborn, 8. April 2009, Az: 2 Ca 1810/08, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az. 4 AZR 812/09 (REWIS RS 2011, 2234)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 2234
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Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 812/09, 19.10.2011.
Landesarbeitsgericht Hamm, 17 Sa 725/09, 05.11.2009.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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