VGH München, Entscheidung vom 03.08.2022, Az. 22 ZB 22.1151

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Gegenstand

Corona-Soforthilfen, insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige, Klage eines einen Restaurantbetrieb fortführenden Insolvenzverwalters, fehlende Antragsberechtigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Pandemiebeginn, Maßgeblichkeit der Verwaltungspraxis


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 ZB 22.1151

03.08.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 03.08.2022, Az. 22 ZB 22.1151 (REWIS RS 2022, 4536)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4536

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