VG Würzburg, Urteil vom 18.10.2021, Az. W 8 K 21.716

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Gegenstand

Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, dieselbe Inhaberin eines Schuhgeschäfts und eines weiteren eigenständig geführten Bekleidungsgeschäfts, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Soforthilfe des Bundes, Nichterfüllen der Förderrichtlinien, KMU-Definition, Corona-Beihilfen: Leitfaden zu Verbundunternehmen, verbundenes Unternehmen, derselbe oder benachbarter Markt, Abstellen auf Eingruppierung in Klassifikation der Wirtschaftszweige, kein Anspruch auf Gewährung der beantragten Soforthilfe, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall, keine Auslegung der Richtlinien durch das Gericht, keine sachwidrige Differenzierung, keine Gleichbehandlung im Unrecht, kein Anspruch auf richtlinienwidrige Gewährung der Corona-Soforthilfe


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 21.716

18.10.2021

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 18.10.2021, Az. W 8 K 21.716 (REWIS RS 2021, 1799)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 1799

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