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PDF anzeigen[X.]/02vom16. Januar 2003in der Strafsachegegenwegensexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen u. [X.] 2 -Der 3. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. Januar 2003 ge-mäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig [X.] Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des [X.] vom 21. Mai 2002 im [X.] dahingeändert, daß der Ausspruch über das Berufsverbot auf [X.] der medizinischen Behandlung von Personen weibli-chen Geschlechts beschränkt [X.] Die weitergehende Revision wird verworfen.3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels unddie den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstande-nen notwendigen Auslagen zu tragen.Gründe:Auf die Revision des Angeklagten war der [X.] zu [X.]. Der [X.] hat insoweit ausgeführt:"Das Berufsverbot bedarf der Einschränkung (vgl. BGHR StGB § 70Umfang, zulässiger 2). Der Angeklagte ist ausschließlich wegen (sexuell ge-färbter) Straftaten zum Nachteil weiblicher Patienten verurteilt worden. Für [X.], dass von ihm auch Gefahren für Personen männlichen Ge-schlechts ausgehen könnten, fehlt jeglicher Anhalt. Das angefochtene Ur-teil stützt vielmehr die Annahme, die Tathandlungen seien nicht medizinisch,sondern geschlechtlich motiviert gewesen, ersichtlich auch auf die vergleichs-- 3 -weise geringe Anzahl männlicher Patienten, die sich den hier relevanten Un-tersuchungs- und Behandlungsmethoden unterzogen haben (vgl. [X.], 39)."Dem kann sich der [X.] nicht verschließen.Im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben(§ 349 Abs. 2 StPO).Es ist nicht unbillig, daß der Angeklagte die Kosten des [X.] (§ 473 Abs. 4 StPO) zu tragen hat (vgl. [X.], [X.] [X.] 473 Rdn. [X.] Wink-ler Becker [X.]
Meta
16.01.2003
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.01.2003, Az. 3 StR 454/02 (REWIS RS 2003, 4879)
Papierfundstellen: REWIS RS 2003, 4879
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 407/21 (Bundesgerichtshof)
Berufsverbot wegen Sexualdelikten unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
2 StR 182/07 (Bundesgerichtshof)
4 StR 346/00 (Bundesgerichtshof)
3 StR 188/03 (Bundesgerichtshof)
4 StR 339/02 (Bundesgerichtshof)
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